Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 4 heißt es: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Das sehen der Verfassungsschutz und einige Innenminister der Länder heutzutage anders und verhängen faktisch Religionsverbote, ohne dass es in Deutschland bemerkt worden ist.
Nachrichten-ID: 3005789 Datum der Veröffentlichung : 2022/03/26